gnumed-devel
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Re: [Gnumed-devel] GNUmed support for coding systems


From: Sebastian Hilbert
Subject: Re: [Gnumed-devel] GNUmed support for coding systems
Date: Mon, 18 Apr 2011 18:44:38 +0200
User-agent: KMail/1.13.6 (Linux/2.6.38.2-19-default; KDE/4.6.0; i686; ; )

>

> > http://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/downloadcenter/icd-10-

> > gm/version2010/systematik/

> >

> > Is there anything I can do (research etc.) to get this into GNUmed ?

>

> 1) licenses of the above


http://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/downloadcenter/icd-10-gm/version2010/systematik/x1gec2010.zip


The below roughly means :


we are not supposed to distribute the data (but anyone can download it)


however next paragraph says if we want to distribute it we may do so given we also distribute the copyright notice.



§ 1 Urheberrecht/Nutzungsumfang

  1. Bei den vom DIMDI herausgegebenen amtlichen Ausgaben der ICD-10-GM, Systematisches Verzeichnis handelt es sich um ein "anderes amtliches Werk" i. S. des § 5 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
  2. Das Alphabetische Verzeichnis zur ICD-10-GM (vormals: ICD-10-Diagnosenthesaurus) wird vom DIMDI als zugehöriges Ergänzungswerk zum Systematischen Verzeichnis der ICD-10-GM herausgegeben.
  3. Bei Beachtung des Änderungsverbotes (§ 62 UrhG) und des Gebotes der Quellenangabe (§ 63 UrhG) verfügen Sie über die Nutzungsrechte an diesen Werken.
  4. Der Erwerber ist nicht berechtigt, die Daten im erworbenen Format auszugsweise oder vollständig an Dritte weiterzugeben. Der Erwerber ist berechtigt, vom Format abgeleitete Mehrwertprodukte auszugsweise oder vollständig zu fertigen und zu vertreiben.
  5. Wollen Sie die Daten auszugsweise oder vollständig an Dritte weitergeben (vervielfältigen), so gelten die nachstehenden Vereinbarungen, und Sie verpflichten sich, diese Vereinbarungen ebenfalls an Dritte weiterzugeben:
    a) Bei der auszugsweisen oder vollständigen Weitergabe der Daten an Dritte sind Änderungen der inhaltlichen Struktur und Normierung der ICD-10-GM nicht gestattet.
    b) Die Werke dürfen keine kommerzielle Werbung enthalten. Erlaubt sind lediglich werbende Hinweise auf verlagseigene Produkte, jedoch dürfen auch diese Hinweise nicht im Text stehen.
    c) Die Entfernung eines eventuell in den Dateien vorhandenen Wasserzeichens ist unzulässig.
    d) Bei der Erstellung von Druckwerken sind auf der Rückseite der Titelblätter die im  Anhang zu den Downloadbedingungen für die ICD-10-GM  aufgeführten Texte und Angaben aufzunehmen. Wegen der Gestaltung der Titelblatt-Vorderseiten und der Buchumschläge ist eine Rücksprache mit dem DIMDI erforderlich. Hersteller von Druckwerken werden gebeten, von jedem Titel ein Referenzexemplar an das DIMDI zu senden.
    e) In jedes maschinenlesbare Weitergabeexemplar ist die folgende Formulierung aufzunehmen: Die Erstellung erfolgte unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).
  6. Will der Erwerber das (deutschsprachige) Systematische Verzeichnis der ICD-10-GM in eine andere Sprache übersetzen, so muss er die folgenden Bestimmungen beachten:
    a) Die ICD-10-GM basiert auf der jeweils jahrgangsgleichen Version der ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Das DIMDI gestattet daher nur die Übersetzung derjenigen Texte, die in der jeweils jahrgangsgleichen ICD-10 der WHO nicht enthalten sind oder sich von dieser unterscheiden ("Differenz" zwischen der ICD-10-GM und der ICD-10 der WHO).
    b) Für die Übersetzung der übrigen Texte der ICD-10-GM, die mit der jeweils jahrgangsgleichen ICD-10 der WHO identisch sind, muss sich der Erwerber zur Einholung der Übersetzungsrechte mit der WHO in Verbindung setzen.
    c) Für die inhaltliche und sprachliche Richtigkeit der Übersetzung trägt der Erwerber die alleinige Verantwortung.
    d) Der Erwerber verpflichtet sich, dem DIMDI ein maschinenlesbares Exemplar seiner Übersetzung der "Differenz" zwischen der ICD-10-GM und der ICD-10 der WHO kostenfrei zu überlassen. Das DIMDI verpflichtet sich, diese Übersetzung nicht an Dritte weiter zu geben, es sei denn, dass dies vom Erwerber ausdrücklich gestattet ist.


Sebastian



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