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[GNUnet-SVN] r31766 - gnunet-ev
From: |
gnunet |
Subject: |
[GNUnet-SVN] r31766 - gnunet-ev |
Date: |
Sun, 29 Dec 2013 12:42:28 +0100 |
Author: grothoff
Date: 2013-12-29 12:42:28 +0100 (Sun, 29 Dec 2013)
New Revision: 31766
Added:
gnunet-ev/satzung.tex
Log:
Satzung
Added: gnunet-ev/satzung.tex
===================================================================
--- gnunet-ev/satzung.tex (rev 0)
+++ gnunet-ev/satzung.tex 2013-12-29 11:42:28 UTC (rev 31766)
@@ -0,0 +1,216 @@
+%
+% Satzung des GNUnet e.V. in der Fassung vom 20.9.2013
+%
+\documentclass[german,a4paper]{article} %,titlepage
+%\documentclass{article}
+\usepackage{german,url,a4wide}
+\usepackage[latin1]{inputenc}
+\usepackage[T1]{fontenc}
+\usepackage{graphicx}
+\usepackage[%
+ pdftitle = {Satzung des GNUnet e.V.},
+%% pdfsubject = {},
+ pdfauthor = {Christian Grothoff},
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+%% linkcolor=black,
+%% filecolor=black,
+%% urlcolor=black,
+%% citecolor=black
+ pdftex=true,
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+ pdfpagelabels=true,
+ hyperindex=true%
+]{hyperref}
+
+
+\newcommand{\zweidrittel}{2/3}
+\renewcommand{\thesection}{\S\arabic{section}}
+\renewcommand{\thepart}{\alph{part})}
+%begin{latexonly}
+\makeatletter
address@hidden
+ \ifnum address@hidden >\z@
+ address@hidden
+ \addvspace{1.0em address@hidden@}%
+ address@hidden
+ \begingroup
+ \parindent \z@ \rightskip address@hidden
+ \parfillskip address@hidden
+ \leavevmode \bfseries
+ address@hidden
+ \hskip -\leftskip
+ #1\nobreak\hfil address@hidden@address@hidden #2}\par
+ \endgroup
+ \fi}
+\makeatother
+%end{latexonly}
+
+\newenvironment{enumpar}{%
+%begin{latexonly}
+ \renewcommand{\labelenumi}{\theenumi}%
+ \renewcommand{\theenumi}{(\arabic{enumi})}%
+ \renewcommand{\labelenumii}{\theenumii}%
+ \renewcommand{\theenumii}{(\alph{enumii})}%
+%end{latexonly}
+ \begin{enumerate}}
+{\end{enumerate}}
+
+\newcommand{\parref}[2]{\ref{#1}\ref{#2}}
+
+
+\title{Vereinssatzung\\des Vereins zur F\"orderung von GNUnet (e.V.)\\}
+\date{}
+\begin{document}
+\maketitle \textit{\small{Aus Gr�nden der Lesbarkeit werden im
+ Folgenden weitgehend m�nnliche Bezeichnungen verwendet. Nat�rlich
+ sind in jedem Falle weibliche wie m�nnliche Personen gleicherma�en
+ gemeint und angesprochen. Wir bitten darum die jeweils weiblichen
+ Fassungen mitzudenken.}}
+
+\section*{Pr�ambel}
+Im Willen, als Gemeinschaft die Sicherheit im Internet f\"ur alle
+B\"urger mittels freier Software, Dezentralisierung von Diensten und
+sichere Netzwerkprotokolle durch Forschung, Entwicklung und
+Bildungsangebote zu f\"ordern haben wir folgendes beschlossen: \par
+
+\section{Name und Sitz des Vereins}
+\begin{enumpar}
+\item Der Verein f�hrt den Namen \glqq GNUnet\grqq . Er soll in das
Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name \glqq
GNUnet e.V.\grqq.
+\item Sitz des Vereins ist Garching bei M\"unchen.
+\end{enumpar}
+
+\section{Zweck des Vereins}
+
+Zweck des Vereins ist die F\"orderung von Forschung, Entwicklung und
+Bildung im Bereich freier Software f\"ur dezentrale, sichere Netzwerke,
+mit Fokus auf dem GNUnet\footnote{\url{https://gnunet.org/}} Projekt. Dieser
+Zweck wird insbesondere durch Unterst\"utzung beim Betrieb
+von Servern, bei der Organisation von Entwicklertreffen und
+Veranstaltungen zur Weiterbildung von Nutzern, sowie der
+Besch\"aftigung von Entwicklern verfolgt.
+
+\section{Mittel des Vereins}
+\begin{enumpar}
+\item Mittel des Vereins d�rfen nur f�r die satzungsm��igen Zwecke verwendet
werden.
+\item Satzungsgem��e Verwendung schlie�t insbesondere aber nicht
ausschlie�lich ein:
+\begin{enumpar}
+\item Zahlung angemessener Geh\"alter zur Entwicklung von freier Software (die
dann kostenlos mit Quellcode
+ der Allgemeinheit unter einer freien Software Lizenz zur Verf\"ugung
gestellt wird)
+\item Fortbildung von Entwicklern und Anwendern durch Finanzierung von Reisen
zu Kongressen mit Projektbezug
+\item Anmietung oder Kauf von Servern zum Betrieb der Entwicklungsplatform
und/oder von Knoten im GNUnet Netzwerk
+\end{enumpar}
+%\item Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
+\item Wenn und solange es zur nachhaltigen Erf�llung der Vereinsaufgaben
erforderlich ist, d�rfen Einnahmen einer R�cklage zur Verfolgung der
satzungsgem��en Zwecke zugef�hrt werden.
+\item Zur Durchf�hrung von speziellen Projekten oder kostspieligen
Anschaffungen d�rfen zweckgebundene R�cklagen gebildet werden. Der Zweck und
eine finanzielle oder zeitliche Zielvereinbarung dieser R�cklagen werden von
der Mitgliederversammlung beschlossen.
+\item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
sind oder durch unverh�ltnism��ig hohe Verg�tungen beg�nstigt werden.
+\end{enumpar}
+
+\section{Gesch�ftsjahr}
+Das Gesch�ftsjahr des Vereines ist das Kalenderjahr.
+
+\section{Erwerb der Mitgliedschaft}
+\label{Mitgliedschaft}
+\begin{enumpar}
+\item Mitglied kann jede nat�rliche Person werden, welche die n�tigen
technischen und menschlichen Eigenschaften mitbringt um ihren Aufnahmewunsch
unter Angabe von Name und E-Mail-Adresse in der {\tt gnunet-svn} Mailingliste
zu �ussern.
+\item Die Aufnahme ist in diesem Fall automatisch und ben\"otigt keinen
Beschluss des Vorstands.
+\item Wir betrachten unsere technische Arbeit als Ausdruck menschlicher
Verbundenheit �ber religi�se, konfessionelle, soziale, sprachliche, kulturelle
und staatliche Grenzen hinweg. Durch Mitgliedschaft oder Mitarbeit in einer
Partei oder Vereinigung, die Fremdenhass, Rassismus, Nationalismus, Faschismus
oder Intoleranz und Gewalt gegen�ber Andersdenkenden verbreitet, dokumentiert
ein Mitglied, dass es die Vereinssatzung nicht anerkennt. Daher ist eine
Mitgliedschaft oder Mitarbeit in einer solchen Partei oder Vereinigung mit der
Mitgliedschaft im GNUnet Verein unvereinbar.
+\end{enumpar}
+
+\section{Beendigung der Mitgliedschaft}
+\begin{enumpar}
+\item Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, L�schung oder Ausschluss.
+\item Ein Austritt aus dem Verein ist jederzeit m�glich. Er erfolgt entweder
durch eine entsprechende formlose, schriftliche Erkl�rung (ggf. auch per
E-mail) an den Vorstand oder eine entsprechende Nachricht in der {\tt
gnunet-svn} Mailingliste.
+\item Die Mitgliedschaft eines Mitgliedes, welches im Zeitraum eines Jahres
nicht an der Entwicklung teilgenommen hat, kann vom Vorstand gel�scht werden.
+\item Ausschluss aus dem Verein:
+\begin{enumpar}
+\item Bei wiederholten oder eklatanten Verst��en gegen die Satzung oder
schuldhafter und grober Verletzung der Interessen des Vereins kann jedes
Mitglied von der Mitgliedschaft aus dem Verein ausgeschlossen werden.
+\item Die technische Leitung, wie definiert in Abschnitt \ref{sec:tl}, kann in
Ausnahmef�llen den Ausschluss eines Mitgliedes bei der Mitgliederversammlung
wegen nicht ausreichender technischer F�higkeiten beantragen.
+\item �ber den Ausschluss aus dem Verein entscheidet die
Mitgliederversammlung, hierzu ist eine Mehrheit von $\frac{2}{3}$ der
abgegebenen Stimmen vonn�ten. Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung
erfolgen. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied, unter Setzung einer
angemessenen Frist, Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der Beschluss �ber
den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich (ggf. auch per E-mail) mit
Begr�ndung bekannt zu geben.
+\end{enumpar}
+\end{enumpar}
+
+\section{Rechte und Pflichten der Mitglieder}
+\label{Pflichten}
+\begin{enumpar}
+\item Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht bei der
Mitgliederversammlung \ref{Mitgliederversammlung}.
+\item Jedes Mitglied hat das Recht, Antr�ge in die Mitgliederversammlung
einzubringen.
+\item Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des GNUnet e.V. zu
unterst�tzen; insbesondere beinhaltet das, an der technischen Entwicklung aktiv
teilzunehmen, soweit es in seinen Kr�ften und zeitlichen M�glichkeiten steht.
+\end{enumpar}
+
+\section{Aufnahmegeb�hr / Mitgliedsbeitr�ge}
+\begin{enumpar}
+\item Der Verein erhebt keine Aufnahmegeb�hr.
+\item Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeitr�ge.
+\end{enumpar}
+
+\section{Technische Leitung}\label{sec:tl}
+\begin{enumpar}
+\item Die technische Leitung des GNUnet Projektes wird durch das GNU Projekt
bestimmt (``GNU maintainer'').
+\item Bei Bedarf unterst\"utzt der GNUnet e.V. das GNU Projekt bei der Suche
nach einem Nachfolger. Die entg\"ultige Entscheidung verbleibt jedoch beim GNU
Projekt.
+\end{enumpar}
+
+\section{Aufgaben innerhalb des Vereins}
+\label{Aufgaben}
+\begin{enumpar}
+\item Die �bernahme einer Aufgabe innerhalb des Vereins ist ein Ehrenamt.
+\item \label{Kassenwart}Kassenwart: Die Mitgliederversammlung w�hlt einen
Kassenwart f�r die Dauer von zwei Jahren. Zu seinen Aufgaben z�hlt die
Verwaltung des Vereinsverm�gens und Anfertigung eines Jahresberichtes.
Wiederwahl ist m�glich.
+\item Beisitzer: Um jedem Vereinsmitglied die grunds�tzliche M�glichkeit zu
geben im Vorstand mitzuwirken, kann die Mitgliederversammlung optional zwei
Beisitzer f�r die Dauer von zwei Jahren w\"ahlen.
+\item Weitere Aufgaben k�nnen von der Mitgliederversammlung beschlossen und
besetzt werden, ein Eintrag in der Satzung ist nur f�r auf lange Sicht
angelegte Aufgaben sinnvoll, ansonsten gilt das Protokoll der bestellenden
Mitgliederversammlung als Beschreibung.
+\item Solle ein Aufgabentr�ger sein Amt vorzeitig niederlegen, �bernimmt der
Vorstand die Aufgabe bis zur Neuwahl. In diesem Falle ist der Vorstand
aufgefordert baldm�glichst eine Mitgliederversammlung einzuberufen, welche die
Aufgabe bis zur n�chsten turnusm��igen Wahl �bergangsweise neu besetzt.
+\item In besonderen Ausnahmef�llen kann die Mitgliederversammlung
Aufgabentr�ger durch ein konstruktives Misstrauensvotum abw�hlen, hierzu ist
die absolute Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig.�
+\item Mit Ausnahme der in \ref{Vorstand} genannten sind Aufgabentr�ger des
Vereines keine Vorstandsmitglieder.
+\end{enumpar}
+
+\section{Vorstand}
+\label{Vorstand}
+\begin{enumpar}
+\item \label{vorstands�mter} Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus
dem Vereinsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vereinsvorsitzenden, dem
Kassenwart und optional den beiden Beisitzern. Die Vorstandsmitglieder bleiben
in jedem Fall bis zur Neuwahl ihrer Nachfolger im Amt. Wiederwahl ist m�glich.
+\item Der Vereinsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der
Mitgliederversammlung f�r die Dauer von einem Jahr gew�hlt, Wiederwahl ist
m�glich. Wenn m�glich, sollte der jeweilige technische Leiter des GNUnet
Projektes auch zum Vereinsvorsitzenden oder zum stellvertretenden Vorsitzenden
gew�hlt werden.
+\item Im Au�enverh�ltnis wird der Verein gerichtlich und au�ergerichtlich
vertreten durch die Vorstandsmitglieder; jedes Vorstandsmitglied ist alleine
vertretungsberechtigt. Alle Vorstandsmitglieder sind Vorstand im Sinne des \S26
BGB.\par
+\item Im Innenverh�ltnis wird der Verein durch den Vorsitzenden vertreten, bei
Verhinderung des Vorsitzenden durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Bei
Verhinderung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden kann der
Verein durch jedes andere Vorstandsmitglied vertreten werden.
+\item Dem Vorstand obliegt insbesondere die Ausf�hrung der von der
Mitgliederversammlung beschlossenen Beschl�sse sowie die F�hrung der Gesch�fte
des Vereins.
+\item Die Beschl�sse des Vorstandes sind den Mitgliedern zug�nglich zu machen
(zum Beispiel durch Ver\"offentlichung auf der Vereinswebsite
(\url{https://gnunet/ev}) oder via E-Mail).
+\item In besonderen Ausnahmef�llen kann die Mitgliederversammlung
Vorstandsmitglieder durch ein konstruktives Misstrauensvotum abw�hlen, hierzu
ist die absolute Mehrheit der Mitgliederversammlung notwendig.
+\item Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen, eine Vorstandssitzung kann
durch jedes Vorstandsmitglied einberufen werden. Der Vorstand ist
beschlussf�hig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Sitzungen sind
auch online m\"oglich.
+\item Der Vorstand entscheidet nach Bedarf ob die Sitzung \"offentlich oder
nicht-\"offentlich ist.
+\item Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der
abgegebenen Stimmen, im Falle von Stimmengleichheit kann eine Entscheidung auf
die n�chste Sitzung vertagt werden. Wird auch dort keine Entscheidung erzieht
ist die Mitgliederversammlung anzurufen, diese entscheidet dann endg�ltig.
+\end{enumpar}
+
+\section{Mitgliederversammlung}
+\label{Mitgliederversammlung}
+\begin{enumpar}
+\item Die Mitgliederversammlung (im Weiteren abgek�rzt als \glqq MV\grqq ) ist
h�chstes entscheidendes Organ im Verein. Sie entscheidet in allen
Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der
Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind und hat das Recht, Entscheidungen
aller Organe zu �ndern oder aufzuheben.
+\item Die MV soll m�glichst jedes Jahr beim Chaos Communication Congress
zusammentreten. Antr�ge zur Tagesordnung dieser MV m�ssen von den Mitgliedern
sp�testens zwei Wochen vorher beim Vorstand eingegangen sein. Diese Antr�ge
werden vom Vorstand der Ladungsschrift beigef�gt.
+\item Die MV tritt weiterhin auf Verlangen einer Gruppe von mindestens 25\%
der Mitglieder zusammen. In besonders dringenden F�llen kann der Vorstand zudem
eine Dringlichkeitssitzung einberufen.
+\item Die Einberufung erfolgt elektronisch durch den Vorstand eine Woche vor
der Zusammenkunft. Die Tagesordnung ist bei jeder Einberufung bekannt zu geben.
Die Ladungsschrift ist dem Protokoll beizuheften.
+\item Die MV bestimmt f�r die Dauer der Versammlung einen Versammlungsleiter
und einen Schriftf�hrer.
+\item Die MV tagt unter Ausschluss der �ffentlichkeit, Nichtmitglieder k�nnen
vom Vorstand eingeladen werden.
+\item Jede ordnungsgem�� einberufene MV ist beschlussf�hig; sie entscheidet
mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern die Satzung keine
anderen Mehrheiten vorschreibt.
+\item Protokolle der MV werden von Schriftf�hrer vom Versammlungsleiter zur
Beurkundung unterzeichnet.
+\item Die Protokolle der MV sind auf der Vereinswebsite baldm�glichst
zug�nglich zu machen.
+\end{enumpar}
+
+\section{Webseite}
+\label{Webseite}
+\begin{enumpar}
+\item Die Adresse \url{https://gnunet.org/} ist Eigentum des Vereins. Die
Pflege der Vereinswebseite obliegt der technischen Leitung des GNUnet Projektes.
+\end{enumpar}
+
+\section{�nderung der Satzung}
+\label{Satzungs�nderung}
+\begin{enumpar}
+\item �nderungen der Satzung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
+\item F�r eine �nderung der Satzung ist die Mehrheit von $\frac{2}{3}$ aller
zur Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.
+\end{enumpar}
+
+\section{Aufl�sung des Vereins}
+\label{Aufl�sung}
+\begin{enumpar}
+\item �ber die Aufl�sung der Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung.
+\item Zur Aufl�sung des Vereins ist eine Mehrheit von $\frac{3}{4}$ aller zur
Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.
+\item Erh�lt der Verein im Falle einer Aufl�sung einen direkten, durch dessen
Satzung nachgewiesenen Nachfolger, f�llt das Verm�gen an diesen. Ist ein
solcher Nachfolger nicht vorhanden, f�llt das Verm�gen an die Free Software
Foundation Europe e.V. mit der Bestimmung, dieses ausschlie�lich und
unmittelbar f�r die F�rderung freier Software zu verwenden.
+\end{enumpar}
+
+\end{document}
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